Hygieneschutzkonzept
Hygienekonzept für die Durchführung des „Advent auf dem Neumarkt“ in Dresden
1.2.Unterbindung von Party-Stimmung
Es handelt sich bei dem „Advent auf dem Neumarkt“ um einen Markt der Stille. Es wird in diesem Jahr bewusst auf die weihnachtliche Krippe als Bühne für musikalische Darbietungen und das gemeinsame Adventssingen verzichtet. Sollte es musikalische Darbietungen geben, werden sie sich an unterschiedlichen Auftrittsorten aufhalten und lediglich kurze Programme mit dem Mindestabstand zum Publikum aufführen. Auf Blasinstrumente wird verzichtet. Eine „Party-Stimmung“ kann somit nicht entstehen und ist auch durch das christlich geprägte Kulturkonzept nicht zu befürchten.
1.3.Trennung von Stände-Clustern
Da es zum Konzept des „Advent auf dem Neumarkt“ gehört, nur sortenreine Stände zuzulassen, ist es hier besonders einfach die Trennung von Allgemeinwarenbereichen und gastronomischen Bereichen umzusetzen.
1.4.Öffnungszeiten und alkoholischer Ausschank
Durch eine Begrenzung der Öffnungszeit bis maximal 22.00 Uhr wird verhindert, dass die Gäste übermäßig alkoholische Getränke konsumieren können. Zudem ist davon auszugehen, dass durch die hohe Preispolitik unserer Gastronomen kein haltloses Betrinken mit Alkohol zu erwarten ist. Diese Erfahrung können wir aus den Vorjahren bestätigen. Ab einem Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen/ 100 TEW verzichten wir auf den Ausschank von Spirituosen mit mehr als 15% Alkohol.
1.5.Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten
Über das gesamte Areal hinweg sind zusätzliche Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten installiert worden. Die Standorte werden durch Piktogramme gekennzeichnet und stehen jedem Marktbesucher offen. Ein Mitarbeiter des Veranstalters ist permanent mit dem Auffüllen und der Reinigung der Stationen beauftragt.
1.6.Markierungen und Symbole
An besonderen Engstellen (z.B. WC Eingang) werden Abstandsmarkierungen und entsprechende Piktogramme aufgestellt. Ein Mitarbeiter überprüft die Zugangsregelung in diesem Bereich und wirkt auf die Gäste ein. Weitere Engstellen werden ebenfalls mit Abstandssymbolen und Bodenmarkierungen versehen. Stände mit hoher Besucherfrequenz erhalten gesonderte Markierungen um die Abstände beim Anstehen einzuhalten. Der Veranstalter überprüft regelmäßig die Einhaltung der vorgegebenen Abstände. Die Budenbetreiber werden ebenfalls angehalten ihre Gäste auf die Abstände hinzuweisen. Das Karussell wird durch den Betreiber besonders kontrolliert. Vor dem „Wartehäuschen“werden Abstandsmarkierungen angebracht und zusätzliche Handdesinfektionsspender. Jeder Gast, der das Karussell nutzen möchte, muss seine Hände vorher desinfizieren. Weiterhin ist der Betreiber verpflichtet seine Gäste verbal auf die Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen hinzuweisen. Die Toilettenanlage wird als Einweg-WC geplant. Am Eingangsbereich wird durch den Betreiber das Betreten der Anlage koordiniert. Ziel ist es, eine Zugangsbeschränkung in der Anlage zu erreichen. „Kreuzungen“ der Gäste werden somit verhindert. Durch die Zugangsbeschränkung kann der Mindestabstand eingehalten werden. Das Betreten der Toilettenanlage erfolgt trotzdem nur mit Mund-Nasen-Schutz. Vor der Anlage werden hilfsweise Abstandsmarkierungen angebracht.
1.7.Hygieneanforderugen an die Marktreibenden
Jeder Markttreibende, Händler, Handwerker und Gastronom hat ein eigenes Hygienekonzept zu erarbeiten. Das Konzept ist vor dem ersten Markttag an den Veranstalter zu übermitteln. Zudem werden die Kontaktdaten von jedem Mitwirkenden und dessen Personal standortbezogen und zeitlich nachgewiesen dokumentiert. Das Personal hat jederzeit die Möglichkeit sich an festen Stationen, wie Mitarbeitertoilette und Topfspüle die Hände zu waschen.
2. Übergeordnete Maßnahmen zur Minimierung der Infektionsrisiken
2.1.Einzäunung des Geländes/ Besucherobergrenze
Das Veranstaltungsareal wird dem Gestaltungskonzept entsprechend mit Palisadenzäunen, Mannheimer Gittern und auch mit Seilen/ Kordeln eingegrenzt. Damit wird die geforderte Besucherobergrenze in Bezug auf den Mindestabstand gewährleistet. Geschultes Personal wird zudem an mehreren Einlasspunkten die Kontaktdaten der Besucher aufnehmen.
2.1.Kontaktdatennachverfolgung
Der Veranstalter stellt die Kontaktdaten der mitwirkenden Händler/ Gastronomen und dessen Personal zur Verfügung. Diese Daten werden täglich bei wechselndem Personal aktualisiert. Die Kontaktdaten der Besucher werden an den Einlasspunkten aufgenommen und tagesgenau sowie stündlich differenziert, datenschutzkonform gelagert und bei Bedarf dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Die Angabe der Kontaktdaten kann digital durch die Nutzung der vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten mobilen Webseite erfolgen. Dafür werden Hinweisschilder mit dem dafür notwendigen QR Code an den Eingängen des Geländes und auch auf der Webseite des Veranstalters zur Verfügung gestellt. Eine Angabe der Daten analog in Papierform ist ebenso möglich.
2.2.Einweggeschirr
Der Veranstalter hat in diesem Jahr entschieden, recycelbares Einweggeschirr zu verwenden. Damit ist eine Bepfandung und eine damit verbundene, meist unhygienische Nutzung von Bargeld nicht mehr in einem erhöhten Maß gegeben. Eine Tassenspülung mit mndst. 60° heißem Wasser und die anschließend notwendige Trocknung entfällt. Zusätzlich ist eine Kreuzung von benutzten und unbenutzten Tassen in den Ständen nicht mehr gegeben. Ein weiterer Effekt ist die Entzerrung der Besucher, durch den Wegfall der Pfandrückgabe. Damit muss der Gast nicht unbedingt ein zweites Mal an den Stand zurück, das Infektionsrisiko verringert sich entsprechend. Der Markt wird somit in einem Bewegungsfluss gehalten, die Verweildauer verringert sich ebenso um ein Vielfaches.
2.3.Erhöhung des Sicherheits- bzw. Marktpersonals
Die Besorgnis der Enge besteht insbesondere an den Freitag – und Samstagabenden. Für diese Zeitfenster wird das Marktpersonal aufgestockt. Das Ziel ist es, die Abstandsregeln gemessen am Besucherstrom zu überprüfen und ggfls. die Marktbesucher auf diese Regeln durch direktes Ansprechen hinzuweisen.
3. Maßnahmen beim Anstieg der Inzidenzzahlen
Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Hygienekonzeptes beträgt die Zahl der Infektionen/100.000 Einwohner mehr als 20. Die bereits geschilderten Maßnahmen berücksichtigen dieseInfektionszahl bereits. Zudem steht der Veranstalter in ständigem Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Fall B: ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner
Maßnahmen:
Alle vorherigen Maßnahmen bleiben aktiv. Dazu erfolgt die Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt über die Einschränkung von Alkoholausschank ab 21 Uhr. Eine weitere, planbare Maßnahme konnte bisher mit dem Gesundheitsamt noch nicht abgestimmt werden, da die Verschriftlichung der Anforderung des Amtes zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Hygienekonzeptes noch nicht vorliegt.